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Entgeltordnung der Musikschule Schwalm-Eder e.V.

§ 1 Entgeltpflicht

1. Elementarunterricht

Musikgarten

Unterrichtszeit: 45 Minuten

Gruppengröße: bis 6 Kinder+6 Erwachsene

Jahresentgelt: 288,00 €

Monatsentgelt: 24,00 €

Musikalische Früherziehung

Unterrichtszeit: 60 Minuten

Gruppengröße: bis 6 - 12

Jahresentgelt: 288,00 €

Monatsentgelt: 24,00 €

Musikalische Früherziehung

Unterrichtszeit: 45 Minuten

Gruppengröße: bis 4 - 5

Jahresentgelt: 288,00 €

Monatsentgelt: 24,00 €

Musikalische Grundausbildung

Unterrichtszeit: 45 Minuten

Gruppengröße: bis 4 - 8

Jahresentgelt: 288,00 €

Monatsentgelt: 24,00 €

Musikalische Grundausbildung

Unterrichtszeit: 60 Minuten

Gruppengröße: bis 4 - 8

Jahresentgelt: 348,00 €

Monatsentgelt: 29,00 €

2. Instrumentalunterricht

Instrumentalunterricht

Unterrichtszeit: 60 Minuten

Gruppengröße: 1

Jahresentgelt: 1320 €

Monatsentgelt: 110,00 €

Einzelunterricht

Unterrichtszeit: 45 Minuten

Gruppengröße: 1

Jahresentgelt: 984,00 €

Monatsentgelt: 82,00 €

Einzelunterricht

Unterrichtszeit: 30 Minuten

Gruppengröße: 1

Jahresentgelt: 684,00 €

Monatsentgelt: 57,00 €

Gruppenunterricht

Unterrichtszeit: 45 Minuten

Gruppengröße: 2

Jahresentgelt: 564,00 €

Monatsentgelt: 47,00 €

Gruppenunterricht

Unterrichtszeit: 30 Minuten

Gruppengröße: 2

Jahresentgelt: 420,00 €

Monatsentgelt: 35,00 €

Gruppenunterricht

Unterrichtszeit: 45 Minuten

Gruppengröße: 3

Jahresentgelt: 420,00 €

Monatsentgelt: 35,00 €

Gruppenunterricht

Unterrichtszeit: 45 Minuten

Gruppengröße: 4

Jahresentgelt: 360,00 €

Monatsentgelt: 30,00 €

Gruppenunterricht

Unterrichtszeit: 45 Minuten

Gruppengröße: 5

Jahresentgelt: 312,00 €

Monatsentgelt: 26,00 €

Bläser-, Streicher, Orchesterklassen

Unterrichtszeit: 

Gruppengröße: variabel

Jahresentgelt: nach Vereinbarung

Monatsentgelt: nach Vereinbarung

3. Ergänzungsfächer (für Schüler der Musikschulekostenfrei)

Ensemble, Band, Orchester

Unterrichtszeit: 

Gruppengröße:

Jahresentgelt: 144,00 €

Monatsentgelt: 12,00 €

Chor

Unterrichtszeit: 

Gruppengröße:

Jahresentgelt: nach Vereinbarung

Monatsentgelt: nach Vereinbarung

Kinderchor

Unterrichtszeit: 

Gruppengröße:

Jahresentgelt: 72,00 €

Monatsentgelt: 6,00 €

Mietinstrumente: Die Leihgebühr richtet sich nach dem Neuwert.

Neuwert des Mietinstrumentes: bis 200 €

Mietgebühr monatlich: 5,00 €

 

Neuwert des Mietinstrumentes: bis 500 €

Mietgebühr monatlich: 10,00 €

 

Neuwert des Mietinstrumentes: bis 750 €

Mietgebühr monatlich: 15,00 €

 

Neuwert des Mietinstrumentes: ab 750 €

Mietgebühr monatlich: 20,00 €

 

Mietinstrument können bis zu 6 Monate ausgeliehen werden, nach Vereinbarung mit der Schulleitung auch länger.

Melodika und Sopranblockflöte kostenlos.

 

§ 2 Entstehung und Fälligkeit der Entgelte

Die Unterrichtsentgelte sind als Jahresentgelt festgesetzt und werden jeweils für ein Schuljahr erhoben (1.10. – 30.09.). Die Entgeltschuld entsteht mit der Aufnahme in die Musikschule und wird in zwölf gleichen Monatsbeiträgen per Einzugsverfahren erhoben. Siehe auch §11 der Schulordnung.

§ 3 Entgeltermäßigung

Auf schriftlichen Antrag kann folgende Geschwister- oder Mehrfachermäßigung gewährt werden:

 

Anzahl der Unterrichtsfächer: 2

Ermäßigung auf den Gesamtbetrag: 10 %

 

Anzahl der Unterrichtsfächer: 3

Ermäßigung auf den Gesamtbetrag: 20 %

 

Anzahl der Unterrichtsfächer: 4

Ermäßigung auf den Gesamtbetrag: 30 %

 

Anzahl der Unterrichtsfächer: 5 und mehr

Ermäßigung auf den Gesamtbetrag: 40 %

 

Sozialermäßigungen können auf Antrag gewährt werden. Informationen erteilt die Musikschulleitung.

Ermäßigungen erhalten nur Mitglieder im Verein "Musikschule Schwalm-Eder e.V."

Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 15,00 € im Jahr.

§ 4 Entgeltermäßigung für Leistungsträger

Schüler/innen, die durch aktive Teilnahme die Musikschule in der Öffentlichkeitsarbeit mehr als drei mal im Jahr musikalisch unterstützen, erhalten am Jahresende eine Jahresentgelterstattung von 10 % auf das jeweilige Fach. Der Antrag für die Entgeltermäßigung muss der Musikschulleitung mit Angabe der Auftrittstermine bis spätestens 31. Januar des neuen Jahres schriftlich vorgelegt werden.

§ 5 Entgeltänderungen

Die Unterrichtsentgelte können sich wegen Verkleinerung oder Vergrößerung der Gruppe während des Schulhalbjahres erhöhen oder vermindern. Die Gebührenänderung entsteht zu Beginn des Folgemonats. Schulversäumnisse begründen keinen Anspruch auf Rückzahlung der Unterrichtsentgelte. Nur bei Erkrankung der Schülerin/des Schülers auf die Dauer von drei und mehr zusammenhängenden Unterrichtswochen wird das entsprechende Unterrichtsentgelt auf schriftlichen Antrag erstattet. Fallen aus Gründen der Dienstunfähigkeit einer Lehrkraft in einem Schulhalbjahr mehr als zwei Unterrichtstunden aus und kann die Schulleitung weder für eine fachkundige Vertretung sorgen noch ein Angebot zum Nachholen der Stunden unterbreiten, wird für jede weitere ausgefallene Unterrichtsstunde das bereits gezahlte Entgelt auf Antrag zurückerstattet.

Ein Anspruch auf Nacherteilung des Unterrichts oder Erstattung des Kursentgelts besteht nicht, wenn der Unterricht auf Anordnung der Schulleitung, aus organisatorischen Gründen des Schulbetriebes oder wegen eines Feiertages ganz oder teilweise ausfallen musste.

§ 6 Kommunale Beiträge

Die Unterrichtsentgelte werden teilweise durch die Mitgliedsbeiträge der Städte und Gemeinden subventioniert. Zahlt eine Stadt oder Gemeinde aus dem Einzugsgebiet der Musikschule den in der Beitragsordnung festgesetzten Mitgliedsbeitrag nicht oder nicht in voller Höhe, so ist der Vorstand verpflichtet von den Schüler/innen aus dieser Kommune einen Zuschlag zu den obigen Entgelten zu erheben, der den dadurch entstandenen Verlust ausgleicht.

§ 7 Versicherungen

Für alle an der Musikschule angemeldeten Schüler/innen ist eine Unfall- und Haftpflichtversicherung während der Unterrichtszeit sowie der Musikveranstaltungen abgeschlossen.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Entgeltordnung tritt am 01. Oktober 2010 in Kraft.

Homberg, 1.10.2010